Kategorie: Reverse Charge Verfahren / gilt nicht für Aussteller aus Deutschland

Für alle Ausstellerinnen und Aussteller, die nach dem Reverse-Charge-Verfahren (innergemeinschaftliche Lieferungen) abgerechnet werden.

Ich bitte Sie, während des Bestellvorgangs Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Feld „Wohnung, Zimmer, usw.“ anzugeben. eintragen. Diese Nummer beginnt stets mit der jeweiligen Länderkennung, zum Beispiel DE, NL, AT oder CH.Bitte prüfen Sie vor der Abgabe Ihrer Bestellung die Gültigkeit Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über folgende Seite: https://www.ust-id-prufen.de. Sollten Sie keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, müssen Sie Ihre Bestellung einschließlich der deutschen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % ausführen. 

Bitte beachten Sie, dass bei falschen oder fehlenden Angaben eine Bearbeitungsgebühr (39,00 €) erhoben wird. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. 

Sie können auch das  Kontaktformular nutzen, um die Steuernummer zu übermitteln.

Bei nicht vorhandener Steuernummer müssen Sie zum Mietshop Deutschland gehen.  Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen Umsatz ausführt. In bestimmten Fällen verlagert sich jedoch die Steuerschuldnerschaft vom ausführenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger. Dies wird als „ Umkehr der Steuerschuldnerschaft “ oder „Reverse-Charge-Verfahren“ bezeichnet.

Im Anwendungsbereich der Umkehr der Steuerschuldnerschaft fallen die in § 13b UStG Absatz 1 und Absatz 2 genannten Tatbestände.